AGB der Firma matchpart GmbH nachfolgend „MP“

Präambel:Die MP schließt Verträge ausschließlich mit Unter-nehmern in Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit. Angebote zum Vertragsschluss durch Verbraucher nimmt die MP nicht an. Vor jedem Vertragsschluss wird der potenzielle Vertragspartner aufgefordert werden, seine Unternehmereigenschaft zu bestätigen. Sollte die MP feststellen müssen, dass sich ein Verbraucher als Unternehmer ausgegeben hat und so durch Täuschung den Vertragsschluss herbeiführen konnte, so haftet der Verbraucher der MP auf alle dadurch entstehenden Schäden (BGH, Urteil vom 22.12.2004, Az. VIII ZR 91/04). “Legal Info Center: www.brakensiek.com -> Impressum Im Impressum finden Sie den Link zu unserem

Legal Info Center:

Hier finden Sie neben dem Impressum unter anderem: Datenschutzerklärung, Dienstleistungspreisliste, alle AGBs, Widerrufsformular, Umlizensierungsformular, Transportschadensanzeigeformular, Bestellformular, Serviceauftragsformular, Checklisten etc. und weitere nützliche Links in der jeweils aktuellsten Fassung sowie den Kontakt zu unserer Rechtsabteilung

  1. Allgemeines:

Die nachfolgenden AGB sind Bestandteil jedes von uns geschlossenen Vertrages. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden Bedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich MP anzuzeigen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nicht, es sei denn, sie werden von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedin-gungen unwirksam sein oder werden, so soll es auf die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages als solchen ohne Einfluss bleiben. Die unwirksame Bestimmung gilt als ersetzt durch eine Bestimmung, die geeignet ist, den wirtschaftlichen Zweck der unwirksa-men Bestimmung zu verwirklichen. Für die gesamten Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht. Es wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand Dortmund vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen. Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst. Deutsch ist die Vertragssprache.

  1. Angebote, Vertragsabschluss und Preise:

Unsere Angebote sind nach Menge, Preis und Lieferzeit freibleibend. Irrtum, Änderungen vorbehalten. Bei Lieferung frei Haus verstehen sich diese frei Bordsteinkante. Mit seiner Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die von ihm bestellte Ware und Leistung erwerben zu wollen. Die zum Vertragsabschluss führende Annahme kann durch die Auslieferung der Ware, Zusendung der Auftragsbestätigung und oder Auftragsbestätigung und Rechnung oder durch die Erbringung der Dienst-leistung oder dadurch erklärt werden, dass wir dem Käufer in sonstiger Weise die Annahme seiner Bestellung bestätigen. Mit der Annahme durch uns ist der Vertrag zustande gekommen. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Unterlagen, sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können. Unsere Preise sind Nettopreise. Sie verstehen sich ab Lager Dortmund oder bei Direktversand ab deutscher Grenze bzw. deutschem Einfuhrhafen zuzüglich der am Liefertage geltenden Mehrwertsteuer. Der Kunde ist zu Skontoabzügen nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung berechtigt.

  1. Versand:

Es reisen alle Lieferungen an MP grundsätzlich auf Gefahr des Versenders. Alle Lieferungen an uns werden nur unter dem Vorbehalt angenommen, dass jene nach ADS Norm verpackt sind und zur Volldeckung versichert wurden. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden und die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an den Transportführer übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Kunden, auch im Falle einer frachtkostenfreien Lieferung. Verzögert sich der Versand aufgrund von uns nicht zu vertretenden Umständen, so geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung über die Versandbe-reitschaft auf den Käufer über. Versicherungen gegen Schäden jedweder Art erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch und zu Lasten des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs trägt der Kunde. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Ware neben sorgsamer Behandlung in ausreichender Höhe zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung gelten bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher unserer Forderungen als abgetreten. Die Kosten für den Versand und die Trans-portversicherung zur Volldeckung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versand-weges und der Versandart im freien Ermessen von MP liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen. nur mit dem Vermerk „unter Vorbehalt“ zu quittieren, sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unver-züglich schriftlich MP und dem Transportunternehmen innerhalb von 24 Stunden zu melden unter Beifügung von Fotos. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht MP aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverlet-zung resultieren.

  1. Lieferung, Rücktritt:

Lieferung erfolgt nur solange der Vorrat reicht. Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. „Angaben über die Lieferfrist verstehen sich als voraussichtliche Lieferzeiten.“ (LG Frankfurt 03.07.2008 (2-31 O 128/07). Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die MP eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl MP diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er MP nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn MP nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird MP die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei. Ersatzansprüche für mittelbare Schäden des Kunden wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit sind ausgeschlossen, soweit dies nicht auf grob fahr-lässiger oder vorsätzlicher Vertragsverletzung beruht. Darüber hinaus sind wir berechtigt, von geschlossenen Verträgen zurückzutreten, wenn sich infolge von Kata-strophen, Kriegsereignissen oder ähnlichen Umständen die Warenbeschaffung gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wesentlich erschwert. Als eine wesentliche Erschwerung gilt es in jedem Falle, wenn der Marktpreis des Kaufgegenstandes oder er zur Herstellung des Werkes erforderlichen Stoffe und Materialien zwischen dem Abschluss des jeweiligen Vertrages und dem vorgesehenen Liefertermin um 25% oder mehr gestiegen ist. Der Kunde ist verpflichtet, auch Teillieferungen entgegenzunehmen, sofern diese für Ihn zumut- bar sind. Teillieferungen können sofort in Rechnung gestellt werden. Bei Lieferungen auf Abruf stellt der Abruf innerhalb der vereinbarten Frist eine Hauptpflicht dar. Bei Eintritt wesentlicher Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Käufers, bei Bekanntwerden von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, im Falle der Nichteinhaltung der vertraglichen Zahlungsverpflichtungen oder der Zahlungseinstellung sind wir berechtigt, Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und die gesamte Restschuld fällig zu stellen sowie eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablaufsind wir zum Rücktritt vom Vertrag und der Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt.

  1. Schadenersatz:

Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadens-ersatz, so beträgt dieser 25 % des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist (BGH Urteil vom 14.04.2010 AZ VIII 123/09, AG München Urteil vom 14.2.08 AZ 264 C 32516/07). Alternativ kann der Verkäufer somit auch auf Vertragserfüllung bestehen. MP ist berechtigt die Ware ab dem 9ten Tag auf Kosten des Käufers einlagern zu lassen zum Preis von 1,19 EUR/qm je angefangenem qm pro Tag plus Verpackung/Transport.

  1. Eigentumsvorbehalt:

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von MP aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden Haupt- und Ne-bensache Eigentum MP. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt MP stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d.h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und MP auf Aufforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an MP abgetreten. Der Kunde ist zur Verfü-gung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlag-nahmen hat der Kunde MP unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt MP unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Der Käufer darf die in unserem Eigentum stehende Vorbehaltsware weder verpfänden noch sicherungsüber-eignen. Zugriffe Dritter auf unsere Vorbehaltsware oder auf eine an uns abgetretene Forderung, insbesondere Pfändungen, sind uns vom Käufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und MP das genehmigen sollte, tritt der Kunde MP bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, MP alle zur geltend-machung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshand-lungen zu erbringen. Eine etwaige Warenrücknahme erfolgt durch uns immer nur sicherheitshalber. In keinem Falle liegt darin ein Rücktritt vom Vertrag, auch wenn nachträglich Teilzahlungen gestattet wurden. Der Kunde gestattet der MP sowie seinen Mitarbeitern, den jederzeitigen undwiderruflichen Zutritt zu seinen Ge-schäftsräumen, zur Ausübung seiner Rücknahmerechte sowohl für die von uns gelieferten Waren, als auch für die von uns in Zahlung genommenen Sachen. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug oder sonstigen Pflichtverletzungen, insbesondere solchen, die den Bestand der Vorbehaltsware gefährden, sind wir – nach erfolglosem Ablauf einer dem Käufer gesetzten angemessenen Frist zur Leistung und unbeschadet weiterer uns zustehender (Schadenersatz-) Ansprüche – dazu berechtigt, die Vorbehaltsware als unser Eigentum zu kennzeichnen oder kennzeichnen zu lassen, deren weitere Benutzung zu untersagen und die Vorbehaltswa-re sicherzustellen. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Wir sind nach Sicherstellung der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt, wenn dem Käufer die Vertragser-füllung innerhalb einer gesetzten Frist nicht möglich ist oder aber diese ablehnt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. Die Verwertungskos-ten betragen grundsätzlich 10% des Verwertungserlöses, sofern wir nicht höhere Kosten nachweisen oder der Käufer geringere Kosten nachweist. Es steht dem Käufer frei, bei der Vermarktung mitzuwirken.

  1. Zahlung:

Die Forderungen aus unseren Rechnungen sind nach unserer Wahl, sofern nichts anderes vereinbart ist, per Vorauskasse oder per Bargeldnachnahme oder in bar zahlbar. Unbeschadet einer einzelvertraglichen Abrede ist die durch uns gelieferte Ware sofort zu zahlen bei Abholung bzw. Lieferung. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Zahlungsbestimmun-gen des Kunden, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn entweder ein fest vereinbarter Zahlungstermin überschritten ist, oder wenn er nach Ablauf von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung nicht gezahlt hat. Verzugszins wird in gesetzlicher Höhe geltend gemacht. Die Geltendmachung eines höheren Zinsschadens bleibt vorbehalten. Kommt der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach, oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. § 321 BGB findet mit der Maßnahme Anwendung, dass uns die dort vorgesehene Einrede auch dann zusteht, wenn die Vermögenslage des Käufers bereits bei Vertragsschluss schlecht war, dies uns jedoch nicht bekannt gewesen ist. Die Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch bzw. die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt. Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit MP nur mit schriftlicher Einwilligung MP abtreten

  1. Gewährleistung/Sachmängelhaftung bei Neu und Nicht-Neu Verkauf:

Angaben zu unseren Waren sind generell reine Beschaffenheitsangaben. Mängel, die offen zu Tage liegen, so dass sie auch dem nicht fachkundigen Kun-den ohne besondere Aufmerksamkeit sofort auffallen, sind unverzüglich jedoch spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich uns gegenüber anzuzeigen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr gelten im übrigen die §377 ff. HGB. Im übrigen sind Gewährleistungsansprüche generell ausgeschlossen, wenn infolge von Weiterversand oder Bearbeitung bzw. Verarbeitung der von uns gelieferten Ware oder an-derer Umstände unsererseits nicht mehr einwandfrei geprüft und festgestellt werden kann on ein Mangel der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe tatsächlich vorlag.

Gewährleistungsansprüche bei Neuverkauf verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Ablieferung (auch Teillie-ferung). “Fabrikneuheit” setzt voraus, dass zwischen der Herstellung und dem Verkauf nicht mehr als 12 Monate liegen und das Produkt aktuell noch produziert wird. (Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.10.2003, Az.: VIII ZR 227/02). „Nicht Neu“ Produkte sind folglich gebraucht. Handelt es sich bei den Liefergegenständen um gebrauchte Gegenstände (Nicht-Neu Verkauf), so ist die Gewährleistung, Haftung und Sachmängelhaftung generell ausgeschlossen. Ausgeschlossen von den Einschränkungen der gesetzlichen Gewährleistung sind Ansprüche bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei groben Verschulden (§309 Nr.7 BGB). Danach werden von dem Haftungsausschluss solche Ansprüche nicht erfasst, die in der folgend zitierten Vorschrift benannt sind „§ 309 Nr. 7 BGB (Haftungsausschluss bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei groben Verschulden) a) (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) Nicht erfasst ist: Ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schä-den aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die aus eine fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders (der AGB) oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders (der AGB) beruhen; b) (Grobes Verschulden) Nicht erfasst ist: Ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders (der AGB) oder auf ei-ner vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders (der AGB) beruhen“.

Gebrauchtgeräte werden in dem Zustand verkauft, wie jene sich befinden. MP erklärt, das er beim Verkauf beim Verkauf von Software diese selbst durch Kaufvertrag erworben hat. Der Kunde erklärt, dass er die Nuzungs- und Lizenzbestimmungen für die aufgeführte Software zur Kenntnis genommen hat und ausdrücklich anerkennt. Bei Lizenzprodukten ist das Umlizensieren bei Nicht-Neu Software bzw. Lizensieren bei Neu Soft-ware Sache des Kunden. Umlizensierungskosten sind vom Käufer zu tragen. Er hat die Pflicht das Produkt auf seine Kosten durch ein vom Hersteller autorisiertes Unternehmen abnehmen zu lassen und es in einen Voll-wartungsvertrag für mindestens 12 Monate zu nehmen. Nimmt uns der Kunde aus Gewährleistung in Anspruch, und stellt sich heraus, dass ein Gewährleistungsan-spruch nicht besteht (zum Beispiel Anwenderfehler, unsachgemäße Behandlung des Kaufgegenstandes, Nichtbestehen eines Mangels), so hat uns der Kunde alle im Zusammenhang mit der Überprüfung des Kauf-gegenstandes entstehenden Kosten zu ersetzen gemäß Preisliste, sofern er sie grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat.

Sollte ein Hersteller für ein von ihm angebotenen Produkt seinerseits eine Garantie gewähren, so stehen wir hierfür nicht ein. Garantiegeber ist ausschließlich der Hersteller. MP und der Kunde sind sich darüber einig, dass im Handbuch und oder in der Preisliste genannten Erklärungen und Beschreibungen keine Zusicherung im Sinne des Gewährleistungsrechts sind. Von der Gewährleistung umfasst sind nur die auf der Rechnung ausgewiesenen Waren. MP haftet nicht für Fehler, die durch unverträgliche Bedingungen (z.B. Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Magnetfelder, Staub, Stromschwankungen, kein nivellierter ESD Bodenbelag, unzureichende Bodenbelastbarkeit) entstanden sind.

Der Kunde hat den Kaufgegenstand bei Übergabe zu besichtigen und alle Funktionen gemäß Herstellerdo-kumentation und dem beabsichtigten Einsatzzweck zu prüfen. Mängel sind schriftlich von Kunden und MP auf dem Lieferschein oder der Rechnung zu dokumentie-ren. Etwaige Mängel hat der Kunde unverzüglich schriftlich zu melden. MP hat nach eigener Wahl die Beseitigung eines der Gewährleistung unterliegen-den Mangels durch Reparatur oder Ersatzlieferung durchzuführen. Gelingt es MP nicht, den Mangel innerhalb angemessener Frist zu beseitigen, so kann der Kunde eine Nachfrist mit der Erklärung setzen, dass die Mängelbeseitigung mit dem Ablauf der Frist abgelehnt wird. Nach Fristablauf ist der Kunde zum Rücktritt oder Minderung berechtigt, falls der Mangel nicht rechtzeitig beseitigt wurde.

Gewährleistung ist ausgeschlossen, sobald der Käufer oder ein Dritter Reparaturen oder Veränderungen am Liefergegenstand ohne Zustimmung von MP vornimmt. Gleiches gilt bei Manipulationen an den Siegelaufkle-bern oder Seriennummern, gleichgültig ob diese entfernt oder unkenntlich gemacht werden. Die Gewährleistung erlischt außerdem, wenn Betriebs- oder Wartungsan-weisungen nicht befolgt werden. Die Abwicklung der Gewährleistung erfolgt grundsätzlich am Sitz MP.

Die schadhaften Teile sind kostenfrei an MP zurück-zuliefern. Wünscht der Kunde vor Ort Service, so sind Fahrt- und Übernachtungskosten vom Kunden zu tragen. Auf „Vor Ort Service“ hat der Kunde auch bei Erstattung von Fahrt- und Übernachtungskosten dann keinen Anspruch, wenn besondere Verhältnisse vorliegen, z.B. unverhältnismäßig weite Entfernung. Gewährleistungs-verpflichtungen von MP ruhen, solange der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt hat.

  1. „im Austausch“ Lieferungen:

Bei „im Austausch“ Lieferungen geht das ausge-tauschte Teil sowie die Verpackung des Austauschteils in unser Eigentum über. Das gelieferte Teil wird generell im Nicht-Neu Verkauf gemäß §8 verkauft.

  1. Rücktritt:

Bei Durchführung des Rücktritts wird der reine Kaufpreis bzw. Werklohn erstattet. In der Rechnung enthaltene Nebenleistungen wie Schulung, evtl. War-tungsverträge, Systemintegration und sonstige Leistun-gen, werden nicht rückerstattet. Sie sind gemäß nach-zuweisender interner Kalkulation von MP abzugsfähig. Dienstleistungen und Nutzungsvorteile werden von MP in Rechnung gestellt. Die Kosten für das Beheben von Schäden durch unterlassene Wartung sind ebenso abzugsfähig wie eventuelle Reinigung. Der Kunde hat das Recht geringere Nutzungsvorteile nachzuweisen. In der Regel beträgt der Nutzungsvorteil: Anzahl Tage geteilt durch (Rest-)Nutzungsdauer mal Kaufpreis.

  1. Nutzungsdauer:

Wir empfehlen von einer Nutzungsdauer bzw. Restnutzungsdauer bei Gebrauchtgeräten gemäß dem aktuellen Leasingerlass des Finanzministeriums auszugehen bei der Amortisationskalkulation.

  1. Haftungsbeschränkung:

In allen Fällen, in denen wir im Geschäftsverkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlichen An-spruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet sind, haften wir nur, soweit uns Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt insoweit die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung für die schuldhafte Verletzungwesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist insoweit jedoch auf den vorhersehba-ren, vertragstypischen Schaden beschränkt.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet MP nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässig-keit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Diese Haftungsbe-grenzung gilt bei Haftung aus leichter Fahrlässigkeit auch im Fall eines anfänglichen Unvermögens auf Seiten MP. Im Falle einer Inanspruchnahme von MP aus Gewährleistung oder Haftung istein Mitverschul-den des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzu-reichender Datensicherung (DS).

Unzureichende DS liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik (siehe www.bsi.bund.de) entspre-chende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen, Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, für Mangelfolgeschäden, aus unerlaubter Handlung, Unmöglichkeit oder Verzug der Leistungen sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Eine Haftung für reine Vermögensschäden und Betriebsunterbrechungsschä-den ist ausgeschlossen. Die Haftung für Rechtsmängel ist vollständig ausgeschlossen.

  1. Produkthaftung:

Unsere Kunden stellen uns von der Produkthaftung insofern frei, als sie selbst oder unser Zulieferer für den schadensursächlichen Fehler und dessen Folgen verantwortlich sind.

  1. Pflichten des Kunden:

Der Kunde darf nur geschulte Mitarbeiter einsetzen. Ist eine permanente Verfügbarkeit des Vertragsge-genstandes von besonderer Bedeutung, dann ist es Sache des Kunden, entsprechende Vorsorge nach dem Stand der Technik zu treffen. Vor und nach jedem Technikereinsatz/Hardwareinstallation ist eine dreifache Datensicherung anzufertigen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Betriebsumgebung während des Betriebes der wärmefreisetzenden Anlagen 21° C Raumtemperatur und eine Luftfeuchtigkeit zwischen 50%-60% aufweist, am Aufstellort kein Magnetfeld vorhanden ist und der Strom einen reinen Sinus hat sowie ein nivellierter ESD Fußboden mit ausreichend Punkbelastbarkeit vorhanden ist. Die Anlagen sind jährlich sowie nach jeder Wartung und Installation durch einen DIN VDE, DGU und VDS unterwiesenen Elektrikermeister nach allen DIN VDE, DGU und VDS Sicherheitsrichtlinen in ihrer Gesamtheit und einzeln zu prüfen und zu zertifizieren. Entsprechende Prüfgeräte kann Ihr betreuender Elektriker bei uns kostenpflichtig mieten

  1. Miete, Teststellung und Leihstellung

Bei Miete, Teststellung und Leihstellung muss die Ware an dem auf dem Lieferschein angegebenen Ort verbleiben. Ein Einsatz an einem anderen Ort ist nur bei schriftlicher Zustimmung von MP zulässig. Der Kunde haftet für Verlust, Beschädigung, Un-vollständigkeit bei Rückgabe der Ware und hat eine Bringschuld. Eine eventuell kostenlose Teststellung oder Leihstellung ist ein Mietverhältnis ohne Berech-nung für höchstens 30 Tage. Wird die Ware nicht bei Teststellung nicht wie vereinbart nach Ablauf der Frist unverzüglich zurückgesendet kommt ein Kaufvertrag zu Stande, was das Ziel der Teststellung ist. Sollte es Probleme beim Test geben, so sind diese schriftlich zu melden. Das Ziel der Miete und Leihstellung ist die temporäre Überbrückung von Engpässen. Die Leihstellung erfolgt nur im Rahmen von erhaltenen Serviceaufträgen und ist nur deshalb für 30 Tage kostenfrei. Wird die Leihstellung nicht innnerhalb von 30 Tagen zurückgesendet kommt ein kostenpflichtiger Mietvertrag zustande: Der Mietzins beträgt 1% pro Tag des geltenden Listenpreises in den ersten 30 Tagen ab Beginn der kostenpflichtigen Miete, für jeden weiteren Tag 0,75% des Listenpreises, nach 60 Tagen für jeden weiteren Tag 0,5% des Listenpreises pro Tag bis Mietende, wenn nichts anderes vereinbart ist. Ist auf dem Lieferschein ein Preis vermerkt, so ist dieser für die Mietberechnung zzgl. MWSt. vereinbart. Während der Mietstellung bestelltes Material gilt als zum Tagespreis gekauft. Die Beendigung der Miete, Teststellung oder Leihstellung erfolgt durch schriftliche Anzeige des Kunden. Die Berechnung des Mietzinses erfolgt bis zum Tag der des Wareneingangs bei MP. Die Ware muss nach den Spezifikationen des Herstellers transportgesichert, transportverpackt und zur Volldeckung transportversichert werden. Die Ori-ginalverpackung darf nicht beklebt oder beschädigt werden. Der Versand hat frei zu erfolgen. Die Miete wird nicht auf den Kaufpreis angerechnet.

  1. Dienstleistungen:

Diese Aufträge werden nur als Dienstvertrag ausgeführt. Einen bestimmten Erfolg, insbesondere ein vom Auftraggeber gewünschtes Ergebnis, kann seitens des Auftragnehmers besonders bei Durchführung von Platinenreparaturversuchen, Lichquellentausch, Lichtleitertausch, Justagen, Sanierungen und Daten-rettungen, nicht gewährleistet werden. Für den Fall, dass zwecks Durchführung des Auftrages Eingriffe am Datenträger notwendig sind, so wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass eine eventuell noch vorhandene Gewährleistung des solchen dann erlischt.

  1. Kennzeichenrecht, Copyright:

MP ist bestrebt, in seinen Angeboten die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Bilder und Texte zu beach-ten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Bilder und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Bilder und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Angebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Mar-ken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichen-rechts und den Besitzrechten der jeweiligeneingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind. Das Copyright für veröffentlichte, von MP selbst erstellte Grafiken, Bilder und Texte bleibt allein bei MP. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Bilder und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung MP nicht gestattet.

Wir behalten uns das Eigentum und Urheberrecht an diesen AGB und an allen von uns abgegebenen Angebo-ten und Kostenvoranschlägen, Texten sowie dem Käufer zur Verfügung gestellten Unterlagen und anderen Hilfsmitteln vor. Der Käufer darf diese Unterlagen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich oder bekannt machen, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Der Käufer hat auf unser Verlangen diese Unterlagen unver-züglich vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn diese von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. An diesen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Unterlagen darf der Käufer ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich machen

  1. Schutz- oder Urheberrechte:

Der Kunde wird uns unverzüglich und schriftlich unterrichten, falls er auf die Verletzung von Schutz- oder Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird.

Wir sind allein berechtigt und verpflichtet, den Kunden gegen die Ansprüche des Inhabers derar-tiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit sie auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt gestützt sind.

Grundsätzlich werden wir uns bemühen, dem Käufer das Recht zur Benutzung zu verschaffen. Falls uns dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl dieses Produkt derart abändern oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich eines etwaigen Betrages für die gewährte Nutzungsmög-lichkeit erstatten. Umgekehrt wirdder Käufer uns gegenüber allen Ansprüchen des Inhabers derartiger Rechte verteidigen bzw. freistellen, welche gegen uns dadurch entstehen, dass wir Instruktionen des Kunden befolgt haben oder der Kunde das Produkt ändert oder in das System integriert.

Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörige Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Kunden im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt, und zwar ausschließlich auf von uns gelieferten Produkten. Der Kunde darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerung unserer Hardware. Kopien dürfen – ohne Übernahme von Kosten und Haftung durch uns – lediglich für Ar-chivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale einen auf Urheberschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen.

  1. Export:

Der Export unserer Waren in Nicht-EU-Länder bedarf unserer schriftlichen Einwilligung, unabhängig davon, dass der Kunde für das Einholen jeglicher behördlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat.

  1. Datenschutz:

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen Daten über unsere Kunden, gleich ob sie von diesem selbst oder von Dritten übermittelt werden, im Einklang mit den Vorschriften des Bundesdatenschutzes verarbeiten, speichern und im Rahmen der Geschäftsbeziehung verwerten.

  1. Instruktionen, Einrichtungen von Workflows:

Liegen die im Auftrag genannten Voraussetzungen nicht vor, bzw. es sind Leistungen gefordert, die technisch unmöglich oder im Auftrag nicht erfasst sind, kann der Auftrag abgelehnt werden. Evtl. bis dahin angefallene Kosten (Reisekosten, Spesen) werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Die Verwendbarkeit von durch MP erstellte Farban-passungen oder Workflows ist vor dem endgültigen Einsatz in der Produktion durch den Auftraggeber selbst durch geeignete Mittel zu prüfen (Andrucke, Ausdrucke, Vergleichsmessungen, etc …).

Dem Kunden ist es bekannt, dass bei Verbrauchsmate-rialwechsel (VMW) es zu Farbabweichungen kommen kann und er deshalb bei einem VMW erneut kontrol-lieren und ggf. eine kostenpflichtige Nachkalibration in Auftrag geben muss. MP führt Farbanpassungen unter der Voraussetzung durch, dass sich der Produktions-standard, welcher abgebildet wird, nicht ändert. MP haftet nicht für Schäden (verdruckte Auflagen, Personalkosten, Materialaufwände, o.ä.), die aus der Unterlassung dieser Kontrollpflicht entstehen. In jedem Fall der Haftung beschränkt sich diese auf den voraussehbaren Schaden. Die Haftungshöchstsumme ist in jedem Fall beschränkt auf das Dreifache des vollen Preises des betreffenden Dienstleistungsauftrages.

Für die Aufbewahrung von Originalvorlagen (Farban-passungen) oder Archivierung von Daten wird keine Haftung übernommen. Werden Nachbesserungen erforderlich, deren Notwendigkeit vom Kunden zu verantworten sind, gehen die Kosten für eine notwen-dige Überarbeitung mit neuen Unterlagen zu Lasten des Auftraggebers. Es wird darauf hingewiesen, dass die Simulationsdrucke durch Alterung unbrauchbar werden. Laut Fogra gibt es bis zum heutigen Tage kein Simulationsverfahren das ohne Farbabweichungen ist.

  1. Mitwirkung des Kunden bei Mängeln:

Bei einer Nacherfüllung vor Ort ist uns ungehinderter Zugang zu der mangelhaften Ware zu geben. Für eine etwaige Nachbesserung hat uns der Besteller die zur Fehlerdiagnose und -beseitigung nötigen Informationen notfalls auf Anfrage mitzuteilen und uns bei Nachbesserung per Datenfernübertragung oder Telefon einen geschulten und kompetenten Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen, der an der Nachbesserung mitwirkt.

Der Kunde ist verpflichtet, festgestellte Mängel an Hard- oder Software möglichst detailliert und nach-vollziehbar anzuzeigen. Der Kunde hat uns alle im Zusammenhang mit der Überprüfung der Ware und der Nacherfüllung entstehenden Kosten zu ersetzen, wenn der Anspruch auf Nacherfüllung nicht besteht (z.B. bei Anwenderfehler, unsachgemäße Behandlung der Ware, Fehlen eines Mangels) es sei denn, er hat unsere Inanspruchnahme nicht zu vertreten.

Bei Ausfall des Systems durch einen von uns zu vertretenden Fehler stellen wir die Daten in dem vor dem Ausfall vom Kunden zuletzt durchgeführten Stand der Datensicherung wieder her. Die Daten stellt der Kunde in kompatibler Form zur Verfügung.Wird der Kunde wegen der Missachtung von Rechten Dritter oder auf Unterlassung der Weiterbenutzung des Liefergegenstandes hingewiesen, so hat er uns hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzten.

  1. Verjährungshemmung bei Verhandlungen:

Die Hemmung endet 3 Monate nach unserer letzten schriftlichen Äußerung. Eine Hemmung der Verjäh-rung von Ansprüchen des Kunden tritt nur ein, wenn wir uns auf Verhandlungen schriftlich eingelassen haben.

  1. Abnahmen

Soweit der Vertrag oder das Gesetz es erfordert gelten die folgenden Bestimmungen:

Wenn die abzunehmenden Leistungsteile gesondert prüfbar sind, können wir an diesen auf unseren Wunsch hin in Teilabnahmen durchführen, sofern Sie selbständig genutzt werden können. Gehört zur abnahmebedürftigen Leistung auch die Lieferung von Hardware oder Standardsoftware, so sind wir berechtigt, diese unabhängig von einer Abnahme der Leistung im Übrigen dem Besteller zu berechnen. Sind alle Leistungsteile abgenommen, so ist die letzte Teilabnahme zugleich die Endabnahme.

  1. Sonderregelungen bei Gebrauchsüberlassung auf Zeit

Wird die Überlassung eines Gegenstandes auf Zeit, z.B. Hardware- oder Software oder Speicherplatz (Cloud-Computing), mit einem Kunden vereinbart so gelten diese Geschäftsbedingungen nach Maßgabe der folgenden vorrangigen Bestimmungen.Das ist monatlich im Voraus zu leisten, soweit es nicht abweichend geregelt ist. Bei Beginn oder Ende während des Monats ist das Nutzungsentgelt zeitanteilig zu leisten. Soweit es sich nicht um eine von uns zugesicherte Eigenschaft (Garantie, § 276 Abs. 1 BGB) handelt Ist die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel ausgeschlossenem Kunden ist es nicht gestattet eine Gebrauchsüberlassung an Dritte, z.B. im Rahmen einer Untermiete,

zu leisten.

Bei körperlichen Gegenständen sind wir nicht zur Erhaltung des überlassenen Gegenstandes, oder bei Software während der Vertragslaufzeit verpflichtet. Dies übernimmt der Kunde. Dem Kunden steht es frei, von uns oder dem Hersteller ggf. entgeltlich ange-botene Support- oder Pflegeleistungen in Anspruch zu nehmen. Wir wirken an einem etwaigen Erwerb solcher Leistungen vom Hersteller mit. Nur mit unserer Einwilligung dürfen Veränderungen des Ver-tragsgegenstandes vorgenommen werden. Dies gilt bei Hardware insbesondere für die Installation neuer Hardwareteile oder Betriebsprogramme. Bei Software ist die Installation und Anwendung von Updates nur mit unserer Einwilligung gestattet. Generell erfolgt die Installation von Anwendungssoftware auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten des Kunden. Soweit es zur Erhaltung der Software erforderlich ist sind wir zur Einwilligung verpflichtet. Gegenüber dem Nutzungsentgelt kann der Kunde Minderung geltend machen, jedoch bleiben sämtliche Ansprüche auf Rückzahlung des Nutzungsentgelts unberührt.

Bei unkörperlichen Gegenständen, wie bei Speicherplatz (Cloud) oder ASP-Verträgen (Application

Service Providing) dürfen wir die Leistung ganz oder teilweise durch Dritte erbringen. Hier richtet sich die Nutzbarkeit nach der vereinbarten Verfügbarkeitsquo-te. Werden im Vertrag bestimmte Dritte bezeichnet, so gelten vorrangig deren Nutzungs-/Leistungsbe-dingungen. Auf Wunsch erhält der Besteller schon vor Vertragsschluss Auskunft über den Einsatz Dritter sowie Einsicht in deren Nutzungs-/Leistungs-bedingungen, nach Vertragsschluss können diese Information jederzeit angefragt werden.Der Kunde darf nur Inhalte speichern oder verarbei-ten, deren Nutzung nicht gegen das deutsche oder ein anwendbares ausländisches Recht verstößt, im Widerspruch zum Datenschutzrecht steht oder gegen Schutzrechter Dritter verstößt, wie etwa Urheber- Patent, Namens- oder Markenrechte. Außerdem darf dieser nicht strafbar oder bußgeldbedroht sein. Wenn Anhaltspunkte für eine Verletzung der vorstehenden Pflichten bestehen oder von Dritten oder Behörden nicht offensichtlich unbegründete Beanstandungen gegen Inhalte oder Nutzungshandlungen des Kunden vorgebracht werden, sind wir bei der Überlassung von Speicherplatz (Cloud) berechtigt, den Zugang bis zum Abschluss einer rechtlichen Prüfung vorläufig zu sperren.

Nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Ersatzlieferung wegen Nichtgewährung oder Entziehung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist der Kunde zu einer Kündigung berechtigt. Wenn wir die Ersatzlieferung verweigern oder andere besondere Umstände vorliegen, die eine sofortige Kündigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen rechtfertigen ist eine Fristsetzung für eine Kündigung nicht erforderlich. Nach Beendigung des Vertrages hat der Kunde schriftlich zu versichern dass die Kopien der Software oder von Teilen davon so zu gelöscht worden sind, dass eine Wiederherstellung technisch ausgeschlos-sen ist. Wir sind dazu berechtigt, nach Vorankün-digung, die Löschung vor Ort beim Kunden zu überprüfen und dafür Zugriff auf alle erforderlichen Computer und EDV Anlagen des Kunden zu nehmen.

Der Kunde wirkt dabei in erforderlichem Umfang mit.